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Voraussetzung für die Zulassung zu diesem Studiengang ist ein Bachelorabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss im Studiengang „Psychologie“, welcher die Anforderungen der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO vom 04.03.2020) erfüllt.
Beachten Sie die Zulassungsvoraussetzungen
Masterstudiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie
Der konsekutive Masterstudiengang "Psychologie: Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie" ermöglicht es, bereits vorhandenes Grundwissen gezielt zu vertiefen. Neben der fundierten Methodenausbildung erlaubt der Studiengang ein hohes Maß an Spezialisierung und Profilbildung. Im Bachelorstudiengang erworbene Kompetenzen können insbesondere im Bereich der Psychotherapie erweitert werden. Übergeordnetes Qualifikationsziel des Masterstudiengangs ist es, Studierende auf eine psychotherapeutische Tätigkeit vorzubereiten.
Studierende sollen unter anderem folgende Kompetenzen erwerben:
- Wissenschaftliches Arbeiten (inkl. Untersuchungsplanung, Forschungsmethoden, statistische Tests, Auswertung empirischer Untersuchungen)
- Interpretation von Forschungsergebnissen
- Professionelle Kommunikation mit Patient*innen unter Anwendung therapeutischer Gesprächstechniken und Interventionen
- interdisziplinäres Denken und Handeln sowie Selbst- und Zeitmanagement
- Auswahl adäquater psychologischer Diagnostikinstrumente sowie deren Anwendung und Auswertung
- Professionelle schriftliche und mündliche Präsentation sowie Kompetenzen zur mündlichen Fallvorstellung sowie zum Verfassen eines Fallberichtes
- Fähigkeit zur kritischen Reflexion des eigenen psychotherapeutischen Handelns und Rezeption von Feedback
- Kompetenzen in der Therapieplanung und Durchführung einzelner Interventionen
- Fähigkeit zur Übertragung von wissenschaftlichen Befunden auf konkrete Fälle
Der Masterstudiengang Psychologie: Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie wurde auf Grundlage der Approbationsordnung konzipiert und enthält alle im Masterstudium vorgesehenen approbationsrelevanten Inhalte. Er stellt damit eine Regel-Zulassungsvoraussetzung für die Approbationsprüfung zur*m Psychologischen Psychotherapeut*in dar.