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Antrag zur Förderung von Tagungsbesuchen, Kongressen, Workshops und Summer Schools

Im Folgenden finden sich die Bedingungen für eine Förderung und Hinweise dazu, wie diese Förderung beantragt werden kann:

  1. Für die Förderung von Tagungen, Kongressen, Workshops & Summer Schools gelten folgende Bedingungen, die bei Beantragung von der Studienkommission (ggf. mit Rücksprache eines Fachvertreters) geprüft werden: a) Die Veranstaltung hat eine hohe wissenschaftliche Qualität. b) Die Veranstaltung stellt eine sinnvolle Ergänzung des Studienverlaufs dar. c) Auf der Veranstaltung wird von Ihnen ein Beitrag geleistet. (z.B. Vorstellung von Forschungsergebnissen, Bachelor- oder Masterarbeiten)
  2. Studierende können auf Antrag pro Jahr max. eine Förderung von 250€ für Inlandsaufenthalte und max. 350€ für Auslandsaufenthalte beantragen.
  3. Es werden nur die Teilnahmebeiträge und Fahrtkosten erstattet. Sonstige Kosten, wie z.B. Übernachtung und Verpflegung werden nicht gefördert.
  4. Die Förderung muss spätestens bei der letzten Sitzung der Studienkommission vor Kongressbeginn beantragt werden. Die Sitzungstermine entnehmen Sie bitte dieser Homepage.

Wie beantragt man eine Förderung?

1. Unter dem Punkt Anträge findet sich ein Formular für Studierende, das ausgefüllt werden muss. Anträge, die nicht im Formblatt ausgefüllt wurden oder nicht rechtzeitig eingereicht werden, können leider nicht berücksichtigt werden. Der Antrag wird in der Studienkommission zur Genehmigung und Prüfung vorgelegt. 2. Wurde der Antrag genehmigt, muss ein Dienstreiseantrag unter Angabe der persönlichen Daten, Reisezeitraum und Tagungsbeitrag ausgefüllt werden und im Dekanat, EW 4. Stock zur Unterschrift eingereicht werden. Bitte nicht vergessen, den Antrag wieder abzuholen, da das Dekanat die Anträge nicht aufbewahren kann!
3. Die Teilnahmequittung, die nach Überweisung des Tagungsbeitrages oder auf der Tagung erhältlich ist, muss im Dekanat abgegeben werden. Außerdem muss eine Reisekostenabrechnung beigefügt werden. Diese ist im Dekanat erhältlich. 
4. Liegen alle Unterlagen dem Dekanat vor, wird der Tagungsbeitrag rückwirkend auf das angegebene Konto überwiesen.

Neben der Förderung aus Studienqualitätsmitteln gibt es an der Universität Osnabrück noch die Möglichkeit sich um eine Unterstützung von der Universitätsgesellschaft zu bewerben. Dazu muss allerdings eine aktive Teilnahme, z.B. in Form eines Posters oder Vortrages an der Tagung, vorgelegt werden. Informationen zur Universitätsgesellschaft finden sich hier.