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Zulassung zum Studiengang Bachelor Psychologie zum WS 25/26
Die Universität Osnabrück berücksichtigt für die Zulassung zum Studiengang Bachelor Psychologie das Ergebnis des Studieneignungstests BaPsy-DGPs.
Im Bewerbungsverfahren kann eine Zulassung zu einem Studienplatz auf zweierlei Weise erreicht werden:
- 20% der Studienplätze werden ausschließlich auf Basis des Ergebnisses der Hochschulzugangsberechtigung vergeben.
- 80% der Studienplätze werden nach dem Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung in Kombination mit dem Ergebnis des fachspezifischen Studieneignungstests BaPsy-DGPs vergeben. Im Bewerbungsverfahren können durch die Note der Hochschulzugangsberechtigung maximal 60 Punkte und durch das Testergebnis (Prozentrang) des BaPsy-DGPs maximal weitere 60 Punkte erreicht werden (insgesamt also maximal 120 Punkte).
Die Auswahlordnung und die Zulassungsordnung für den Bachelorstudiengang Psychologie an der Universität Osnabrück können Sie hier nachlesen.
Die Anmeldung zu der Testdurchführung erfolgt in dem Zeitraum vom 15.12.2024 bis einschließlich 15.02.2025 unter https://www.studieneignungstest-psychologie.de. Der Test findet im am 24. oder 25. Mai 2025 statt. Die Testsprache ist ausschließlich deutsch.
Aktuelle Informationen zu Testorten und Testterminen sowie weitere Informationen zu Testinhalten, Vorbereitung und Testgebühr finden Sie auf der Seite https://www.studieneignungstest-psychologie.de.
Der Studieneignungstest kann wiederholt werden, allerdings frühestens nach jeweils zwei Jahren. Die Gültigkeit des Testbescheids beträgt nach der Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Psychologie e.V. und der Testautoren mindestens fünf Jahre. Das Testergebnis kann während seiner Gültigkeit wiederholt für Zulassungsanträge an derselben oder an anderen Hochschulen, die ebenfalls den Studieneignungstests BaPsy-DGPs für die Zulassungsentscheidung einsetzen, verwendet werden.
Jede Hochschule legt fest, wie lange ein Testbescheid gültig ist. Die Universität Osnabrück akzeptiert Testbescheide, die nicht älter als 5 Jahre sind.
Der Testbescheid weist die Testleistung in zwei Kennwerten aus: Prozentrang einer Person innerhalb aller Ergebnisse des Testjahrs und der Standardwert Z. Jede Hochschule bestimmt, welchen der Kennwerte sie verwendet. An der Universität Osnabrück wird der Prozentrang verwendet.
Die Testteilnahme ist freiwillig und stellt keine Voraussetzung für eine Zulassung dar. Es wird jedoch allen Studieninteressierten empfohlen, am Testverfahren teilzunehmen, um so die Chancen auf einen Studienplatz zu verbessern. Ein gutes Testergebnis kann auch bei einer weniger guten Abiturnote bessere Zulassungschancen eröffnen. Auch bei einer sehr guten Abiturnote kann ein gutes Testergebnis wesentlich für die Zulassung sein.
Bei Bewerbungen aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten oder Zweitstudienbewerbungen konsultieren Sie bitte die FAQ auf https://www.studieneignungstest-psychologie.de.