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Zulassungsverfahren

1) Erfüllen mehr Bewerber*innen die Zugangsvoraussetzungen als Studienplätze zur Verfügung stehen, werden die Studienplätze nach dem Ergebnis eines hochschuleigenen Auswahlverfahrens vergeben.

2) Die Auswahl erfolgt auf Grund einer Rangliste, bei der maximal 100 Punkte erreichbar sind. Die Punktzahl für die Rangliste ergibt sich aus der Addition der erreichten Punkte gemäß der Punkte a) und b). Bei Ranggleichheit bestimmt sich die Rangfolge auf der Liste nach dem Los. Die Studienplätze werden aufgrund der Rangliste und der zur Verfügung stehenden Studienplätze vergeben. 

a) Je nach dem Ergebnis des Abschlusses gemäß § 2 Absatz 1 bzw. dem Ergebnis des vorläufigen Abschlusses gemäß Absatz 2 können bis zu 75 Punkte gutgeschrieben werden. 

b) Anhand besonderer Kenntnisse, die für das erfolgreiche Absolvieren dieses Studiengangs förderlich sind, können der*dem Bewerber*in maximal 25 Punkte wie folgt gutgeschrieben werden:

  • einmalig 7,5 Punkte für den Nachweis von Leistungen in der Summe im Umfang von mindestens 22 ECTS Punkten aus einem der folgenden Bereiche: Statistik und Forschungsmethodik;
  • einmalig 7,5 Punkte für den Nachweis von Leistungen im Umfang von mindestens 16 ECTS Punkten aus dem Bereich der Testtheorie und Psychologischen Diagnostik;
  • einmalig 10 Punkte,
    sofern mindestens 8 ECTS Punkte aus dem Bereich Arbeits-, Organisations- und Wirtschaftspsychologie oder aus dem Bereich pädagogische Psychologie nachgewiesen werden,
    und zusätzlich mindestens 7 ECTS Punkte aus dem Bereich Sozialpsychologie und mindestens 8 ECTS Punkte aus dem Bereich Entwicklungspsychologie nachgewiesen werden

3) Die Auswahlkommission (§ 5) trifft die endgültige Auswahlentscheidung.

Detailliertere Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen finden sich in der Zugangsordnung für den Masterstudiengang Interkulturelle Psychologie.