Hauptinhalt
Topinformationen
BITTE BEACHTEN
Voraussetzung für die Zulassung zu diesem Studiengang ist ein Bachelorabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss im Studiengang „Psychologie“, welcher die Anforderungen der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
(PsychThApprO vom 04.03.2020) erfüllt. Bitte weisen Sie diesen bei der Bewerbung über folgendes Formular nach: Mustervorlage Anerkennung BSc für MPsychKliPPt
Zulassungsverfahren für den Masterstudiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie
1) Wenn der Studiengang zulassungsbeschränkt ist und mehr Bewerber*innen die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, als Studienplätze zur Verfügung stehen, werden die Studienplätze nach dem Ergebnis eines hochschuleigenen Auswahlverfahrens vergeben.
2) Die Auswahl erfolgt aufgrund einer Rangliste, bei der maximal 100 Punkte erreichbar sind. Die Punktzahl für die Rangliste ergibt sich aus der Addition der erreichten Punkte gemäß der Buchstaben a) und b). Bei Ranggleichheit bestimmt sich die Rangfolge auf der Liste nach dem Los. Die Studienplätze werden aufgrund der Rangliste und der zur Verfügung stehenden Studienplätze vergeben.
a) Je nach dem Ergebnis des Abschlusses gemäß § 2 Absatz 1 bzw. dem Ergebnis des vorläufigen Abschlusses gemäß Absatz 2 können bis zu 75 Punkte gutgeschrieben werden.
b) anhand besonderer Kenntnisse, die für das erfolgreiche Absolvieren dieses Studiengangs förderlich sind, können der Bewerber*in maximal 25 Punkte wie folgt gutgeschrieben werden:
- einmalig 12 Punkte für den Nachweis von Leistungen in der Summe im Umfang von mindestens 22 ECTS Punkten aus einem der folgenden Bereiche: Statistik und Forschungsmethodik
- einmalig 8 Punkte für den Nachweis von Leistungen im Umfang von mindestens 16 ECTS Punkten aus dem Bereich der Testtheorie und Psychologischen Diagnostik
- einmalig 5 Punkte, für den Nachweis von Leistungen im Umfang von mindestens 8 ECTS Punkten aus dem Bereich Pädagogische Psychologie.
3) Die Auswahlkommission trifft die endgültige Auswahlentscheidung.
Detailliertere Informationen zu den Voraussetzungen und dem Verfahren finden sich in der Zugangsordnung.