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Ausstellung von Nachweisen
Immatrikulationsbescheinigungen
Leistungsnachweise
Versuchspersonenstunden
"Vorläufiges Abschlusszeugnis"
Abschlussunterlagen
Nachteilsausgleich
Bearbeitung von Anträgen der BAföG-Stelle die Ihre Leistungen betreffen
Immatrikulationsbescheinigungen
Ab dem Sommersemester 2018 versendet das Studierendensekretariat KEINE Immatrikulationsbescheinigungen mehr, da Sie diese selbst ausdrucken können ("HISinOne" -> "Mein Studium" -> "Studienservice").
Zur Kenntnis: Eine Rückmeldung erfolgt nur bei der Zahlung des korrekten Semesterbeitrages. Bescheide (Immatrikulations-, Studienverlaufs-, BAföG-, Exmatrikulationsbescheinigung) werden derzeit nur ab dem Wintersemester 2017/18 über die "Studienservice"- Funktionen angeboten. Für die Ausstellung von Bescheiden für zurückliegende Semester wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat (studierendensekretariat@uni-osnabrueck.de) .
Leistungsnachweise
Der aus HISinOne generierte Leistungsnachweis (auch Transcript of Records genannt) enthält Ihre aktuelle Durchschnittsnote und alle von Ihnen absolvierten und angemeldeten Leistungen. Der entsprechende Nachweis über diese Leistungen wird vom Prüfungsamt gedruckt, unterschrieben und gesiegelt - denn erst dann ist er gültig.
Bei Bedarf an einem oder mehreren Leistungsnachweis/en, senden Sie eine E-Mail an das Prüfungsamt mit den folgenden Informationen:
- Matrikelnummer
- Anzahl der Nachweise
- Anlass der Ausstellung (Bewerbung Praktikum, Bewerbung Masterstudiengang, BAföG-Amt, usw.)
- Ausstellung in Englischer oder Deutscher Sprache
Versuchspersonenstunden
Die Versuchspersonenstunden werden ab dem Wintersemester 2024/25 digital über die Versuchspersonenmanagementplattform SONA vergeben.
Es werden ausschließlich Versuchspersonenstunden aus Studien des Instituts für Psychologie anerkannt. Studien des Studiengangs Cognitive Science der Universität Osnabrück können u.U. anerkannt werden. Dies ist im Rahmen von maximal 3 VP-Stunden möglich.
In SONA können Sie alle Studien des Instituts für Psychologie einsehen und sich direkt anmelden. Im Anschluss an die Teilnahmen werden Ihnen die Versuchspersonenstunden in SONA gutgeschrieben. Legen Sie sich hierfür bitte einen SONA-Account an. Alle Infos zur Registrierung und Nutzung finden Sie hier.
Sie können in SONA einsehen, wie viele Versuchspersonenstunden Sie bereits gesammelt haben. Sobald Sie mindestens 40 Stunden gesammelt haben, können Sie Ihren Nachweis aus SONA herunterladen und ans Prüfungsamt senden: papsychba@uos.de.
Übergangsregelung:
Bereits analog bzw. auf dem digitalen Laufzettel gesammelte und abgezeichnete Stunden müssen nicht in SONA übertragen werden, sondern können verrechnet werden. Bitte senden Sie dazu bei der Einreichung Ihrer 40 Versuchspersonenstunden sowohl den Laufzettel als auch den Nachweis aus SONA per Mail an papsychba@uos.de.
"Vorläufiges Abschlusszeugnis"
Es gibt die Möglichkeit eine Art "vorläufiges Abschlusszeugnis" (Leistungsnachweis + Bescheinigung des Prüfungsamtes) auszustellen. Die folgende Voraussetzung muss dafür erfüllt sein:
- Alle zum Abschluss notwendigen Leistungen müssen erbracht und mit mindestens "ausreichend" bewertet worden sein. Für die Abschlussarbeit bedeutet das, dass zwei Exemplare der Abschlussarbeit im Prüfungsamt eingereicht wurden und beide Gutachter schriftlich bestätigen, dass die eingereichte Arbeit mit mindestens "ausreichend" bewertet wird.
Abschlussunterlagen
Die Abschlussunterlagen werden umgehend nach Eingang der Bewertung der letzten Leistung (in der Regel Eingang der Gutachten zur Abschlussarbeit) im Prüfungsamt erstellt. Diese Unterlagen müssen von der Dekanin/ dem Dekan und der Prüfungsausschussvorsitzenden/ dem Prüfungsausschussvorsitzenden unterschrieben werden. Daher dauert es etwa 2-4 Wochen vom Eingang der Bewertung bis zur Aushändigung der Abschlussunterlagen.
Sie werden per E-Mail informiert, wenn die Abschlussunterlagen zur Abholung bereitliegen. Sollten Sie sich nicht mehr in der Nähe der Universität aufhalten, sendet Ihnen das Prüfungsamt die Unterlagen gern per Post (als Einschreiben im Papprückenumschlag).
Nachteilsausgleich
Ein Nachteilsausgleich kann beim Prüfungsausschuss beantragt werden. Der entsprechende Antrag ist im Prüfungsamt einzureichen.
Als Grundlage für den Antrag und die Gewährung eines Nachteilsausgleiches gilt der folgende Auszug aus Ihrer Prüfungsordnung (§ 7 Prüfungsordnung): „Macht der Prüfling glaubhaft, dass er wegen länger andauernder oder ständiger körperlicher Behinderung nicht in der Lage ist, Prüfungsleistungen ganz oder teilweise in der vorgeschriebenen Form abzulegen, ist ihm durch den Prüfungsausschuss zu ermöglichen, die Prüfungsleistungen innerhalb einer verlängerten Bearbeitungszeit oder gleichwertige Prüfungsleistungen in einer anderen Form zu erbringen. Dazu kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangt werden."
Hier finden Sie das zentrale Gleichstellungsbüro. Gern können Sie sich zur Beratung an unsere universitätre, zentrale Ansprechpartnerin Frau Christine Kammler wenden.
Bearbeitung von Anträgen der BAföG-Stelle die Ihre Leistungen betreffen
Ob das Prüfungsamt für die Bearbeitung eines Antrages zuständig ist lässt sich in der Regel daran feststellen, von wem der Antrag zu unterschreiben ist.
Bsp.: Bescheinigung nach § 48 BAföG – Formblatt 5
Die BAföG Stelle verlangt von Bachelorstudierende nach dem 4. Semester den Nachweis eines geordneten Studiums, auch Leistungsnachweis genannt. Diese Bescheinigung muss vom „zuständigen hauptamtlichen Mitglied des Lehrkörpers der Ausbildungsstätte“ unterschrieben werden. Somit ist das Prüfungsamt als Geschäftsstelle der/ des Prüfungsausschussvorsitzenden für diesen Antrag zuständig.
Beachte Sie bitte die Ausnahmen zum Auslandsstudium.
Bei Fragen der Zuständigkeit wenden Sie sich gern vorab an das Prüfungsamt.