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Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen

Wenn Sie einen Studienplatz am Institut für Psychologie haben und

  • bereits Leistungen an einem anderen Studienort im Inland oder
  • im Ausland erbracht haben oder
  • den Studiengang innerhalb der Universität wechselten

dann können Sie einen Antrag auf Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen stellen.

Anrechnung

Über die Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss.

Antrag auf Anerkennung von Inlandsleistungen

Antrag auf Anerkennung von Auslandsleistungen

Nachweis über Wahlpflichtveranstaltungen im Nebenfach-Modul

Antrag auf Anerkennung des Studienprojektes

Fragebogen zur Auslandsmobilität

Die Umrechnung von im Ausland erbrachten Leistungen erfolgt durch den ERASMUS-Koordinator

Bitte füllen Sie den Ihren Anforderungen entsprechenden Antrag auf Anerkennung aus, fügen die im Formular genannten Unterlagen bei und reichen alles zusammen im Prüfungsamt ein. Die Entscheidung über Ihren Antrag wird Ihnen per Mail mitgeteilt.

Hilfestellung zum Ausfüllen des Formulars

„Angaben zu den erbrachten Leistungen“: sollten so dargestellt werden, das Titel und Kursnummern auf dem Antrag mit denen der beigefügten Leistungsübersicht und Modulbeschreibungen übereinstimmen

„Angaben zur angestrebten Anrechnung für die Module bzw. Veranstaltungen“: die Modul-Codes und Bezeichnungen finden Sie in Ihrem Modulhandbuch (siehe oben oder in der Anlage Ihrer Prüfungsordnung). Dem Modulhandbuch können Sie ebenfalls Inhalt, Umfang und Anforderungen der Module entnehmen.

Bitte differenzieren Sie bei den Angaben zwischen Modul (komplett), Seminar, Übung, Vorlesung, usw.