Hauptinhalt
Topinformationen
Prüfungsanmeldung
Modulprüfungen
die Modulprüfungspläne finden Sie hier unter "Dauerhafte Prüfungspläne".
Im Bereich der Prüfungen wird unterschieden zwischen: Studienleistungen (z.B. Seminare und Übungen), studienbegleitende Prüfungsleistungen (in der Regel Klausuren) und Abschlussarbeiten (Bachelor-/Masterarbeit). Dem Modulhandbuch (Anlage Ihrer Prüfungsordnung) können Sie entnehmen, in welcher Form Studien- oder Prüfungsleistungen zu erbringen sind.
Anmeldefristen
Anmeldung eines zweiten Wiederholungsversuchs
Anmeldung einer Wiederholungsprüfung zwecks Notenverbesserung
Anmeldung der Abschlussarbeit
Info für fachfremde (nicht Psychologie) Studierende
Beachte: Sollten Sie sich zum Prüfungstermin in einem Urlaubssemester befinden, dann können Sie leider nicht an der Prüfungs- und/ oder Studienleistung teilnehmen - es sei denn, der Beurlaubungsgrund ist ein "Studienaufenthalt im Ausland". Im Falle einer Beurlaubung wegen eines Auslandsaufenthaltes erfolgt die Anmeldung zu Prüfungsleistungen über das Prüfungsamt. Eine E-Mail mit Ihrer Matrikelnummer und den anzumeldenden Prüfungen und zugehörigen Dozenten an papsychba@uos.de für Studierende im Bachelor und papsychma@uos.de für Studierende im Master ist ausreichend, um die Anmeldung vorzunehmen. Im Rahmen anderer Beurlaubungsgründe dürfen keine Leistungen erbracht werden (siehe Beurlaubung )
Empfehlung: Den Nachweis der Klausuranmeldung sollten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit ausdrucken und aufbewahren. Im Falle technischer Probleme bei der Anmeldung (z.B. Server-Absturz) schreiben Sie dem Prüfungsamt innerhalb der Anmeldefrist eine E-Mail, damit die Anmeldung durch das Prüfungsamt eingetragen werden kann. Nach Ablauf der Anmeldefrist ist der Verweis auf technische Probleme nicht ausreichend und führt nicht zu einer Anmeldung! Nach Ablauf der Anmeldefrist ist eine Nachmeldung ausgeschlossen.
HISinOne Anmeldefristen
Zu regulären Prüfungs- und Studienleistungen müssen Sie sich verbindlich während des Anmeldezeitraums über das Online Prüfungs-Informations- und -Management (HISinOne) anmelden. Die Anmeldefristen sind Ausschlussfriste, dh. wenn Sie sich zu einer Prüfung angemeldet haben, dann kann davon nur bis zum Ende der Anmeldefrist zurückgetreten werden. Nach diesem Termin ist ein Rücktritt nur noch aus triftigem Grund möglich.
Hinweis: das Prüfungssemester wird dem Datum des Prüfungstermins angepasst. Heißt das Prüfungssemester passt dann nicht mehr unbedingt zum Semester der zugehörigen Veranstaltung. Beispiel: Die Prüfung „Forschungsmethoden“ findet am 30.04.2021 statt. Der 30.04.2021 gehört zum Zeitraum des Sommersemester 2021, die Veranstaltung fand jedoch im Wintersemester 2020/2021 statt. Ihr findet die Prüfung dann im Sommersemester 2021 unter Prüfungsperiode 9.
Wie Sie Prüfungen für kommende Semester finden wird hier erklärt.
Sommersemester:
Studienleistungen: 01.04. bis 01.06. des Jahres
Studienbegleitende Prüfungsleistungen: 17.03. (bzw. sobald Raum & Zeit der Prüfungs feststeht) bis 7 Tage vor dem Prüfungstermin (bis 16.09.)
Wintersemester:
Studienleistungen: 01.10. bis 15.12. des Jahres
Studienbegleitende Prüfungsleistungen: 17.09. (bzw. sobald Raum & Zeit der Prüfungs feststeht) bis 7 Tage vor dem Prüfungstermin (bis 16.03.)
Zur Planung und Orientierung können Sie die angestrebten Prüfungswochen den Dauerhaften Prüfungsplänen entnehmen:
Hinweis: Es besteht stets die Möglichkeit sich für den Wiederholungstermin (Termin 02) einer studienbegleitenden Prüfungsleistung anzumelden, auch wenn Sie nicht für den regulären Termin (Termin 01) angemeldet waren. In diesen Fällen sollten Sie allerdings beachten; sollten Sie zum Wiederholungstermin (Termin 02) krank sein oder aus anderen Gründen nicht teilnehmen können, besteht kein Anspruch auf ein weiteres Prüfungsangebot in dem Semester. Sie können sich dann erst wieder zum regulären Prüfungstermin (Termin 01) im Jahr darauf anmelden.
Anmeldung eines zweiten Wiederholungsversuchs
Nicht bestandene studienbegleitende Prüfungsleistungen können höchstens zweimal wiederholt werden, dh. Sie haben maximal drei Versuche. Der dritte Versuch (zweiter Wiederholungsversuch) muss über das folgende Formular im Prüfungsamt angemeldet werden: Anmeldung zweiter Wiederholungsversuch
In der Regel erfolgen diese Prüfungen in mündlicher Form. Auch wenn Sie an einem regulären schriftlichen Prüfungstermin den dritten Versuch wahrnehmen wollen, muss dieser im Prüfungsamt angemeldet werden. Das Formular ist analog zu den og. Anmeldefriste im Prüfungsamt einzureichen.
Es empfiehlt sich vor der Anmeldung zur zweiten Wiederholungsprüfung den Kontakt zum jeweiligen Dozenten zu suchen.
Anmeldung einer Wiederholungsprüfung zwecks Notenverbesserung
Der Übersicht "Inhalte und Struktur des Studiums" (Anlage Ihrer Prüfungsordnung) können Sie entnehmen, welche Leistung zum Zwecke der Notenverbesserung wiederholt werden könnte (= "Joker"). Es können maximal zwei Module einmal zum Zweck der Notenverbesserung wiederholt werden, dabei zählt das bessere Ergebnis. Wiederholt werden können die in der Übersicht mit "W" gekennzeichneten Module.
Voraussetzung: das gewählte Modul ist bei der Anmeldung des "Jokers" komplett bestanden. Eine "Joker"prüfung muss über das folgende Formular im Prüfungsamt angemeldet werden: Anmeldung Wiederholungsprüfung zwecks Notenverbesserung
Das Formular ist zu den og. Anmeldefristen im Prüfungsamt einzureichen. Eine zusätzliche Anmeldung über CAMPUS ist nicht erforderlich und auch nicht möglich (da Sie die Prüfung bereits bestanden haben). Die Eintragung ins Prüfungsverwaltungssystem erfolgt durch das Prüfungsamt.
Anmeldung der Abschlussarbeit
Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit
Voraussetzung: Sie müssen sowohl bei der Anmeldung als auch bei der Abgabe der Arbeit eingeschrieben sein. Zudem müssen Sie, um zum Schreiben zugelassen werden zu können, mindestens 120 LP im Bachelor und 60 LP im Master nachweisen können.
Den Zeitpunkt der Anmeldung der Abschlussarbeit können Sie frei wählen. Die Anmeldung erfolgt über das zu Ihrem Studiengang gehörige Formular. Bitte reichen Sie dies ausgefüllt und unterschreiben im Prüfungsamt ein. Im zweiten Schritt muss die Erstprüferin/ der Erstprüfer den Antrag gegenzeichnen. Die Erstprüferin/ der Erstprüfer legt damit das Thema fest. Das auf dem Antrag angegebene Thema sollte dem letztendlichen Titel der Arbeit entsprechen.
Abschließend werden Sie mit einem offiziellen Schreiben zum Schreiben der Abschlussarbeit zugelassen. Dieses Zulassungsschreiben enthält alle wichtigen Fristen, Regularien und den Titel der Arbeit.
Zur Kenntnis vorab: Es sind zwei Exemplare der Arbeit mit jeweils unterschriebener Eigenständigkeitserklärung und je Arbeit einer englischen und einer deutschen Zusammenfassung im Prüfungsamt einzureichen.
Gern können die beiden Exemplare der Arbeit auch per Post gesendet werden, als Abgabedatum gilt dann das Datum an dem die Arbeit bei der Post abgegeben wurde (Poststempel). Die Arbeiten werden dann vom Prüfungsamt an die Erst- und Zweitprüfer/ Zweitprüferin zwecks Begutachtung weitergeleitet. Die Begutachtung soll in der Regel innerhalb von sechs Wochen erfolgen.
Info für fachfremde (nicht Psychologie) Studierende
Der Institutsrat des Instituts für Psychologie in seiner Sitzung am 07.08.2019 und der Fachbereichsrat des Fachbereichs Humanwissenschaften in seiner Sitzung vom 21.08.2019 haben bezüglich der Zulassung von Studierenden in Lehrveranstaltungen der Studiengänge Psychologie, die nicht in die Studiengänge in Psychologie eingeschrieben sind, die folgende Regelung beschlossen:
Der Fachbereichsrat beschließt, dass in folgenden Studiengängen prinzipiell auch Studierende teilnehmen dürfen, die nicht in dem jeweiligen Studiengang eingeschrieben sind:
- des Bachelorstudiengangs Psychologie im Umfang von 86 LP,
- des Masterstudiengangs Klinische Psychologie im Umfang von 28 LP und
- des Masterstudiengangs Interkulturelle Psychologie im Umfang von 24 LP
Eine Liste mit geöffneten Lehrveranstaltungen finden Sie am Ende dieser Seite.
In besonders gelagerten Ausnahmefällen kann der Prüfungsausschuss die Teilnahme von fachfremden Studierenden auch an geschlossenen Veranstaltungen genehmigen.
Begründung: Die Studiengänge der Psychologie sind zulassungsgeschränkt, das heißt die Kapazitäten zur Ausbildung der Studierenden sind begrenzt. Um den Psychologie-Studierenden zu ermöglichen, ihr Studium ordnungsgemäß abzuschließen, bleiben die besonders betreuungsintensiven Veranstaltungen den Studierenden vorbehalten, die auch in den genannten Studiengängen eingeschrieben sind.
Der Prüfungsausschuss Psychologie kann auf Antrag in Ausnahmefällen auch fachfremden Studierenden die Teilnahme an einer geschlossenen Veranstaltung gestatten. Ein solcher Ausnahmefall kann z.B. im Falle von ausländischen Gaststudierenden vorliegen oder wenn Studiengänge die Teilnahme an bestimmte Veranstaltungen in der Psychologie vorsehen, die in den oben genannten Listen nur für Psychologie-Studierende zugelassen sind.
Dazu einige weitere Anmerkungen:
Auch in den Veranstaltungen, die entsprechend der untenstehenden Listen für fachfremde Studierende geöffnet sind, ergibt sich kein Anspruch auf die Teilnahme. Über die Teilnahme entscheiden immer der Veranstaltungsleiter bzw. die Veranstaltungsleiterin.
Studierende, die aufgrund ihrer Studien- und Prüfungsordnung Veranstaltungen in einem bestimmten Umfang in der Psychologie belegen müssen oder können, müssen diese Veranstaltungen aus der Liste der geöffneten Veranstaltungen wählen.
Die Regelung gilt selbstverständlich nicht für Veranstaltungen, die von Lehrenden im Institut für Psychologie spezifisch für andere Fächer angeboten werden (z.B. für Lehramtsstudierende oder Studierende der Wirtschaftswissenschaften).
Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss des Instituts für Psychologie auf Antrag des Studierenden. Der Antrag ist zu begründen und rechtzeitig, d.h. rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung, zu stellen.
Für den Bachlorstudiengang Psychologie an pruefungsamt-psychologie-bachelor@uni-osnabrueck.de
Für die Masterstudiengänge Psychologie an pruefungsamt-psychologie-master@uni-osnabrueck.de
Stud.IP: die in der Liste genannten, geöffneten Veranstaltungen sind auch in Stud.IP für fachfremde Studierende zur Anmeldung freigegeben. Alle weiteren Veranstaltungen sind geschlossen. Sollte eine Ausnahme vorliegen, so werden Sie vom Prüfungsamt in die Veranstaltung eingetragen.
HISinOne: Sie müssen sich verbindlich für die gewählten Veranstaltungen in Stud.IP und HISinOne anmelden. Die Anmeldung in HISinOne kann unter "fachfremde Prüfungen" vorgenommen werden, wenn der Veranstaltungsleiter bzw. die Veranstaltungsleiterin mit Ihrer Teilnahme einverstanden ist. Die Leistungsrückmeldung erfolgt über HISinOne. Die Liste der geöffneten Veranstaltunge finde Sie am Ende der folgenden Seite: Info für fachfremde Studierende